Sie sind Geschädigter in einem Arbeitsunfall in den Niederlanden / Holland?
Dann beauftragen Sie unsere Rechtskanzlei Julicher & Meijer Advocaten (Rechtsanwälte) Venray, in der Nahe von Nimwegen und Venlo. Wir sind einer Rechtsanwaltskanzlei die Ihren Unfallschaden (Materiell und immateriell) reguliert.
Wir sprechen Deutsch und sind telefonisch und per Mail gut erreichbar. Ein Kanzleibesuch ist also nicht erforderlich aber ist schon möglich.
Wir sind bundesweit für unsere Mandanten tätig und sind ansässig in Venray das ist im Raum Nimwegen / Arnheim, Venlo / Roermond. Die Lösung von Problemen im Bereich des Arbeitsunfällen und im Bereich des Schadensersatz gehört schon seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 2001 zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeiten in Venray.
Als Anwälte für Personenschäden sind wir seit mehr als 20 Jahren in unserer eigenen Kanzlei tätig und als spezialisierte Anwälte (Fachanwälte) für Personenschäden sind wir mit allen Aspekten von Arbeitsunfällen vertraut.
Ein Specialist / Fachanwalt von unsere Rechtsanwaltskanzlei ist notwendig für die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, die vertretung des Arbeitgebers, die Niederlandische “arbeidsinspectie” und der Niederländische Versicherung der gegnerische Partei u.s.w. Auch die ungeklärte Schuldfrage, einen anteil Eigenschuld oder die Höhe des Schadensersatzanspruch fragt für die Hilfe eines Rechtsanwaltes.
Wichtig:
Bitte fotografieren Sie die Arbeitsstelle und bereits erhaltenen Dokumente, und lassen Sie uns diese per Mail zukommen.
Wir achten auf eine schnelle und vollständige Schadenregulierung. Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung verhelfen wir unseren Mandanten zu optimalen Erfolgen.
Arbeitsunfall / Betriebsunfall Niederlanden:
Ein Arbeitgeber soll sich ständig der Gefahren und Risiken bei der Arbeit bewusst sein. Er muss dafür auch Maßnahmen ergreifen. Er muss alles tun, um Unfälle während der Arbeitszeit zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten
Aufgrund Seiner großen Sorgfaltspflicht haftet der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall in der Regel / meistens auch bei Verschulden oder Unachtsamkeit.
Die Haftung ist nicht immer einfach zu regeln. Beispielsweise wollen sich Kollegen nicht erklären, der Arbeitgeber schiebt dem Arbeitnehmer die Schuld zu oder der Arbeitgeber vermittelt einen falschen Eindruck von den Unfallumständen.
Deshalb ist es ratsam, bei einem Arbeitsunfall / Betriebsunfall einen Anwalt für Personenschäden hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen helfen, eine Entschädigung zu erhalten.
Die bekanntesten Arbeitsunfälle sind:
• Gabelstapler Unfall;
• Sturz aus der Höhe;
• Unfall beim Be- und Entladen;
• Unfall mit Maschinen;
• Verkehrsunfall.
Bekannt sind auch die Unfälle, die durch Fahrlässigkeit oder Unaufmerksamkeit geschehen. Manchmal ereignen sich diese Unfälle auch obwohl der Arbeitgeber davor gewarnt hat. Auch unter diesen Umständen ist es möglich, dass der Arbeitgeber für den Arbeitsunfall haftet.
Ihr Anwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall:
Sehen sie auch unsere spezialisierte Webseite www.letselschade-venray.nl.
Wenn Sie in Deutschland wohnen und Hilfe brauchen bitte rufen Sie uns an.
Anrufen:
Für die erste kostenlose und unverbindliche Beratung rufen Sie uns an! Tel.: (0031-47 85 21 070) und wenden Sie sich insbesondere an Rechtsanwalt Mr. R.H.A. Julicher. E-mail: r.julicher@julicher-meijer.nl.
Die Adresse unsere Kanzlei ist Leunseweg 6a, 5802 CH Venray.